Fair. Transparent. Rechtssicher.
Die jährliche Heiz- und Betriebskostenabrechnung ist für Vermieter, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften eine gesetzlich verpflichtende Aufgabe – und zugleich einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Mietern und Eigentümern. Umso wichtiger ist es, diese Aufgabe professionell, korrekt und nachvollziehbar umzusetzen. Genau hier kommen wir von Messtechnik AY ins Spiel.
Als spezialisierter Dienstleister übernehmen wir die komplette Erstellung Ihrer Heizkosten- und Betriebskostenabrechnung – schnell, gesetzeskonform und auf Wunsch vollständig digital integriert. Ob Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder große Wohnanlage – unsere Abrechnungen sind exakt, leicht verständlich und rechtlich abgesichert nach § 556 BGB sowie der aktuellen Heizkostenverordnung.
Was bedeutet Heizkostenabrechnung eigentlich?
Die Heizkostenabrechnung verteilt die tatsächlich entstandenen Heiz- und Warmwasserkosten eines Objekts auf die einzelnen Wohneinheiten – unter Berücksichtigung der individuellen Verbrauchswerte und der festgelegten Umlageschlüssel. Hierbei werden nicht nur die Messwerte von Heizkostenverteilern und Warmwasserzählern berücksichtigt, sondern auch Grundkosten (wie Wartung der Heizanlage oder Brennstoffbeschaffung) anteilig auf die Mieter verteilt.
Die Betriebskostenabrechnung hingegen umfasst weitere umlagefähige Nebenkosten wie:
- Wasserversorgung & Abwasserentsorgung
- Müllentsorgung
- Gebäudereinigung & Gartenpflege
- Versicherung & Hausmeisterdienste
- Aufzugswartung, Allgemeinstrom u. v. m.
Wir stellen sicher, dass alle abrechnungsrelevanten Kosten korrekt zugeordnet und aufgeschlüsselt werden – inklusive Belegprüfung, Verbrauchsauswertung und Einhaltung der gesetzlichen Fristen.
So gehen wir vor:
- Datenaufnahme & Analyse
- Verbrauchsauswertung
- Abrechnungserstellung
- Bereitstellung & Versand
- Beratung & Nachbereitung




